FARONETICS | Allgemeine Geschäftsbedingungen


Maßgeschneiderte Lösungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

I. Geltung
1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen gelten ab dann auch für die weitere Geschäftsverbindung. Sind unsere Bedingungen geändert, so gelten diese ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.

II. Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Aufträge und Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Die schriftliche Bestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben.
2. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem Angebot gemachten Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eigenschaften des Kaufgegenstandes sind nur zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.

III. Software
1. Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger (z.B. Diskette, CD, DVD) beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Dem Käufer, der die Bedingungen des Herstellers nicht anerkennen will, steht ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Software schriftlich auszuüben ist.
2. Der Käufer verpflichtet sich, die Software weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen. Die Dokumentation und sonstige druckschriftliche Unterlagen dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung vervielfältigt werden.
3. Unabhängig von Zeitpunkt und Grund der Beendigung von Leihverträgen verpflichtet sich der Käufer, das Original sowie alle Kopien und Teilkopien der Software sowie die Dokumentation und sonstigen in druckschriftlicher Form überlassenen Unterlagen an uns zurückzugeben. Software, die auf maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern des Käufers aufgezeichnet ist, ist unverzüglich und vollständig zu löschen. Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer schriftlich zu bestätigen, dass er keine Kopien oder Teilkopien behalten oder weitergegeben hat, und gespeicherte Software vollständig gelöscht worden ist.
4. Im Übrigen stimmen Käufer und Verkäufer darin überein, dass ein Computer-Programm (Software) nach dem heutigen Stand der Technik ein mit Fehlern behaftetes Werk ist, das zur Erledigung bestimmter Aufgaben geschaffen ist. Fehler, die dem Verwendungszweck nicht entgegenstehen oder den Nutzen der Software nicht unzumutbar mindern stellen keinen Mangel dar. Zur Behebung kleiner Fehler und zur Aktualisierung von Software werden von uns oder dem jeweiligen Hersteller Update-Regelungen angeboten, die unentgeltlich oder gegen Gebühr von Zeit zu Zeit und bei Bedarf verfügbar sind.
5. Unterlagen, Bildschirm-Dialoge und Ausdrucke von Software-Produkten sind in der jeweils angegeben Sprache. Sofern nicht anders angegeben handelt es sich um deutsche bzw. englisch/amerikanische Versionen. Doch auch in deutschen oder anderssprachigen Software-Versionen können EDV-typische Begriffe dem englischen Sprachraum entstammen, wie z.B. DIR, COPY, ... und ähnliche.

IV. Preise
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, zu den Preisen der bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste.
2. Für Waren, die mehr als vier Monate nach Vertragsabschluß geliefert werden, behalten wir uns eine Preisanpassung bis zur Höhe unserer am Versandtage gültigen Listenpreise vor.
3. Erhöhen sich unsere bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Kosten um mehr als 20 %, dann können wir auch bei fester Preisvereinbarung eine angemessene Preisanpassung verlangen. Wird eine solche nicht bewilligt, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
4. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager Gummersbach zuzüglich der Versandkosten (Verpackung, Fracht, Versicherung usw.) sowie der am Tag der Lieferung bzw. sonstigen Leistung gültigen Mehrwertsteuer ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen.
5. Preisberechnung und Zahlung erfolgt in EURO (¤). Mehrkosten durch Zahlung in Fremdenwährungen trägt der Käufer.
6. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl.
7. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.
8. Zahlungen haben sofort rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen. Anderslautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
9. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungs- und Diskontspesen werden berechnet.
10. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen.
11. Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen, schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
12. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder schriftlich durch uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
V. Lieferzeit
1. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Wir sind bemüht, diese pünktlich einzuhalten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt ist.
3. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außer-gewöhnlicher und unverschuldeter Umstände- z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf der um angemessene Zeit verlängerten Lieferfrist, so kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
4. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
5. In anderen Fällen ist der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn wir die vereinbarte Lieferzeit um mehr als drei Wochen überschreiten. Nach frucht-losem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
6. Wenn dem Käufer dadurch, dass wir verbindlich vereinbarte Lieferzeiten schuldhaft nicht eingehalten haben oder in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche - außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen.
7. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Käufers voraus.

VI. Aufstellung und Montage
Für jede Art von Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:
Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
1. Hilfsmannschaften wie Facharbeiter und Handlanger mit dem von diesen benötigten Werkzeugen in der erforderlichen Zahl.
2. Alle sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten, einschließlich der dazu benötigten Baustoffe.
3. Alle zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfs-gegenstände und Bedarfsstoffe, ferner evtl. Gerüste, Hebezeuge oder andere spezielle Vorrichtungen.
4. Betriebskraft und Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle, Heizung und allgemeine Beleuchtung.
5. Schutzkleidungen und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich und für den Auftragnehmer nicht branchenüblich sind.
6. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom- Gas Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
7. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, insbesondere auf der Baustelle ohne Verschulden des Lieferers (Gläubigerverzug), so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen der Aufsteller oder des Montagepersonals zu tragen.
8. Der Besteller ist ferner verpflichtet, den Aufstellern oder dem Montagepersonal eine schriftliche Bescheinigung über die Beendigung der Aufstellung oder Montage unverzüglich auszuhändigen.
9. Der Lieferer haftet nicht für die Arbeiten seiner Aufsteller oder seines Montagepersonals und sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit der Lieferung und der Aufstellung oder Montage zusammenhängen oder soweit dieselben vom Besteller veranlasst sind.
Falls der Lieferer die Aufstellung oder Montage gegen Einzelberechnung übernommen hat, gelten außer den oben genannten Bestimmungen noch die folgenden:
1. Der Besteller vergütet dem Lieferer die bei Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätze für Arbeitszeit und Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, für Arbeiten unter erschwerten Umständen sowie für Planung und Überwachung.
Ferner werden folgende Kosten gesondert vergütet:
1. Reisekosten, kosten für den Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks;
2. die Auslösung für die Arbeitszeit sowie für Ruhe- und Feiertage.



VII. Entgegennahme
1. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.
2. Teillieferungen sind zulässig.
3. Sofern der Käufer die Annahme der Ware schuldhaft verweigert, ist er verpflichtet an den Verkäufer Schadensersatz in Höhe von 5% der Nettoauftragssumme zu zahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Verkäufers bleiben ausdrücklich vorbehalten.

VIII. Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Fertigung oder unser Zentrallager verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

IX. Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen Einlösung.
2. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.
4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

X. Gewährleistung
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung gewährleisten wir in der gleichen Weise wie für den Liefergegenstand. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist.
2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt, offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die Kaufleute treffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
3. Voraussetzung der Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Lieferungsgegenstand nach unserer Wahl entweder von uns bei dem Käufer besichtigt und überprüft werden kann oder auf unseren Wunsch an uns zurückgesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
5. Die Haftung für die Folgen aus von Seiten des Käufers oder Dritter vorgenommenen Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird ausgeschlossen. Gleichzeitig erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
7. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
8. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.

XI. Schadenersatz
1. Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug und zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.
2. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

XII. Rückgaberecht
1. Wird für einzelne Produkte ein Rückgaberecht vereinbart, so ist zur Wahrnehmung dieser Möglichkeit die Ware schonend zu behandeln sowie vollständig und in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung bis zu dem vereinbarten Termin kostenfrei an uns zurückzugeben.
2. Im Falle der Versendung hat der Käufer die Ware beförderungssicher zu verpacken und auf seine Kosten zu versichern.
3. Die Kosten für Hin- und Rücksendung trägt der Käufer.
4. Für Software gilt Ziff. III entsprechend.

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Gummersbach.
2. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Gummersbach vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetztes, des Uncitral-Kaufrechts und des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.

XIV. Sonstige Vereinbarungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
2. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen immer der Schriftform. Diese Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich geändert werden.
3. Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke oder auch innerhalb eines Konzerns verwenden, einschließlich zukünftiger Tochtergesellschaften.